Maskenpflicht gilt neu auch im Auto

Neue Factsheets online

Maskenpflicht gilt neu auch im Auto

6. Dezember 2021 agvs-upsa.ch – Der Bundesrat hat die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verschärft. Eine schweizweite Überlastung der Intensivpflegestationen kann nicht mehr ausgeschlossen werden. Für Garagenbetriebe bedeuten die getroffenen nationalen Massnahmen unter anderem, dass die Maske neu auch im Auto und in der Werkstatt getragen werden muss, wenn mehr als eine Person anwesend ist.  Ausserdem gelten für Veranstaltungen zusätzliche Massnahmen. 
 
Die neuen Factsheets und das überarbeitete Schutzkonzept
Factsheet: «Rechtliche Informationen (Impfen, Lohnzahlung, etc.)» 
Factsheet: «Rechtliche Informationen zu Veranstaltungen in der aktuellen Lage» 

Das aktualisierte Schutzkonzept für Garagen steht hier zur Verfügung.
Die vorgenommenen Änderungen im Schutzkonzept auf einem Blick. 

Wichtig: Weil der Bundesrat Anfang Dezember noch keine nationalen Massnahmen traf, verschärften einzelne Kantone in Eigenregie die Massnahmen. Diese gelten zusätzlich! Da der AGVS nicht für jeden Kanton separat ein Schutzkonzept ausgeben kann, ist es entscheidend, dass der Garagist sein Schutzkonzept anpasst – eine Übersicht. 

Der Bundesrat hat per 6. Dezember 2021 die Massnahmen zur Pandemiebekämpfung verschärft. Die aktuelle Medienmitteilung finden Sie hier. 

Bildquelle: Mercedes


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Kommentare


A. Wüst 3. Dezember 2021 - 17:14
Zitat: Dringliche Home-Office-Empfehlung: Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Gilt dies auch für die Werkstatt oder nur für die "sitzenden" Arbeitnehmer:innen, weiss man das schon?