Lockdown: Etappenweise Lockerung kommt

Coronavirus

Lockdown: Etappenweise Lockerung kommt

8. April 2020 agvs-upsa.ch – Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung. Sie werden um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, verlängert und noch im April schrittweise gelockert. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. April entschieden. Über die Etappen der Lockerung entscheidet der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung vom 16. April.

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pd. Die COVID-19-Epidemie hat sich in der Schweiz stark ausgebreitet. Die Geschwindigkeit der Ausbreitung hat in den letzten Tagen allerdings deutlich abgenommen. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Virus werden gut umgesetzt und zeigen Wirkung.
Aufgrund dieser epidemiologischen Entwicklung und gestützt auf Empfehlungen der Wissenschaft, verlängert der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie um eine Woche bis am Sonntag, 26. April 2020. Noch vor Ende des Monats sollen die Massnahmen vorsichtig und schrittweise gelockert werden.

Die Kriterien für die Lockerung sind zum einen die Anzahl der Neuinfektionen, der Spitaleinweisungen und der Todesfälle. Zum anderen ist entscheidend, wie gut die Massnahmen zum Abstandhalten und zur Hygiene eingehalten und grössere Ansammlungen von Menschen vermieden werden können. Über die Etappen der Lockerung wird der Bundesrat an seiner nächsten Sitzung vom 16. April entscheiden.

Damit eine Lockerung erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Das Vorgehen muss im Inland und mit dem Ausland koordiniert sein, Wirtschaft und Wissenschaft müssen einbezogen werden. Zudem sind genügend personelle und materielle Ressourcen für das Testen sowie für die Nachverfolgung von Kontakten nötig. Der Bundesrat wird die Lockerung der Massnahmen eng begleiten, um sofort reagieren zu können.

Ziel des Bundesrats bleibt, die Bevölkerung, insbesondere vulnerable Personen, zu schützen, die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Die Versorgung der Schweiz soll gesichert und die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft minimiert werden. Der Bundesrat hat zudem aufgrund der epidemiologischen Situation den Kanton Tessin ermächtigt, die Einschränkungen von Wirtschaftsbranchen bis am 19. April zu verlängern.
 

Anpassungen im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung und Szenarien für die Schweizer Konjunktur

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Der Bundesrat hat am 8. April 2020 beschlossen, dass infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zusätzliche Arbeitnehmende auf Abruf Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten. Zudem werden Zwischenbeschäftigungen nicht mehr an die KAE angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen etwa in der Landwirtschaft oder der Logistik besetzt werden können. Um die Vollzugsorgane und die Unternehmen zu entlasten, werden verschiedene Abrechnungsverfahren vereinfacht. Das WBF/SECO hat dem Bundesrat in Ergänzung zu den Konjunkturprognosen vom März zwei Szenarien zur Wirtschaftsentwicklung bis Ende 2021 vorgelegt.

Der Kreis der Anspruchsberechtigten für KAE wird auf mehr Angestellte auf Abruf ausgeweitet. Bisher hatten sie, wenn der Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte, keinen Anspruch auf KAE. Jetzt können sie in die Anträge einbezogen werden, sofern sie während mindestens sechs Monaten im gleichen Unternehmen gearbeitet haben. Dadurch soll verhindert werden, dass den rund 200'000 Arbeitnehmenden, die in der Schweiz Arbeit auf Abruf leisten, gekündigt wird. Die Betriebe können ihre Arbeitsverhältnisse auf Abruf weiterführen und es kann davon ausgegangen werden, dass der Bezug von KAE kürzer sein wird als eine allfällige Arbeitslosigkeit.

Um die Auszahlungsverfahren der KAE während der ausserordentlichen Lage zu vereinfachen, hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung während der Kurzarbeit nicht mehr an die KAE angerechnet werden. Für Arbeitnehmende wird mit dieser Anpassung ein finanzieller Anreiz geschaffen, in Bereichen, die im Moment einen hohen Bedarf an Personal haben, eine Zwischenbeschäftigung anzunehmen. Viele Unternehmen suchen zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend neues Personal, insbesondere im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft oder der Logistik. Durch diese Vereinfachung des Verfahrens können die Abrechnungen für KAE schneller bearbeitet werden. Die Vollzugsorgane in den Kantonen sind bereits stark gefordert, haben bis zum 5. April 2020 doch schon mehr als 118'000 Unternehmen mit rund 1,34 Millionen Beschäftigten KAE beantragt.

Zur Entlastung der Unternehmen hat der Bundesrat die maximale Bezugsdauer von KAE bei einem Arbeitsausfall von 85% für die Dauer der ausserordentlichen Lage aufgehoben. Die bisher geltende Dauer von vier Monaten, während denen der Arbeitsausfall 85% der betrieblichen Arbeitszeit überschreiten darf, stellt in der aktuellen Lage eine finanzielle Bedrohung für die Betriebe dar. Momentan ist nicht absehbar, wann die behördlichen Massnahmen, die gewisse unternehmerische Tätigkeiten komplett verbieten, wieder aufgehoben werden können. Schliesslich erfolgt zur Entlastung der Vollzugsorgane in den Kantonen die Abrechnung der KAE während der ausserordentlichen Lage summarisch. Angesichts der hohen Anzahl Anträge ist die Abrechnung der KAE für jeden einzelnen Mitarbeitenden nicht mehr möglich. Dank diesem vereinfachten Verfahren soll es möglich gemacht werden, dass die Zahlungen schnellstmöglich geleistet werden.

Bereits heute kann davon ausgegangen werden, dass der Wertschöpfungseinbruch während der Zeit des « Shutdowns » ein ausserordentliches Ausmass annimmt. Dabei hängt der weitere Konjunkturverlauf von der epidemiologischen Entwicklung bzw. vom Zeitpunkt ab, an dem die gesundheitspolitischen Massnahmen gelockert werden können. Zudem ist entscheidend, ob von diesen Massnahmen ökonomische Zweitrundeneffekte ausgehen wie grössere Entlassungswellen und zahlreiche Insolvenzen. Die Wahrscheinlichkeit für solche Zweitrundeneffekte dürfte grösser werden, je länger der « Shutdown » anhält. Die Konjunkturprognose vom 19. März ging hinsichtlich beider Aspekte von einer vergleichsweise glimpflichen Entwicklung aus. Auch aufgrund der Entwicklung im Ausland werden andere Verläufe aber zunehmend wahrscheinlicher.

Das SECO ergänzt deshalb die Konjunkturprognose der Expertengruppe vom vergangenen 19. März, die für 2020 bereits mit einer Rezession rechnete, mit zwei Negativszenarien. Diese zeigen: Die Rezession könnte deutlich schwerer ausfallen als bisher angenommen, und die Erholung könnte länger auf sich warten lassen. Bei einem viel schärferen Einbruch in Kombination mit Zweitrundeneffekten stünde die Schweiz vor Wohlstandsverlusten in ausserordentlichem Ausmass. Die Prognoseunsicherheit ist aber ausserordentlich hoch. Bislang stehen erst wenige Daten zur Verfügung, um das Ausmass des Wirtschaftseinbruchs seit März genau zu quantifizieren. Die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen wird in der zweiten Hälfte des Monats April eine ausserordentliche Aktualisierung ihrer Prognose vornehmen.

Die Verordnung im Detail dazu




Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona.

 

 

Bundesrat ruft Mietparteien auf, Lösungen bei Geschäftsmieten zu finden

Der Bundesrat hat sich am 8. April 2020 mit der Situation der Geschäftsmieten befasst. Aufgrund der Corona-Massnahmen sind viele Geschäfte derzeit geschlossen. Mieterinnen und Mieter befürchten, ihre Mieten nicht mehr bezahlen zu können. Der Bundesrat sieht davon ab, in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern einzugreifen. Vielmehr ruft er die betroffenen Mietparteien eindringlich dazu auf, im Dialog konstruktive und pragmatische Lösungen zu finden.

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Im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus wird die juristische Frage diskutiert, ob die verordneten Geschäftsschliessungen einen Mangel des Miet- oder Pachtobjekts darstellen und entsprechend die Miete nicht mehr zu bezahlen wäre. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation vieler Geschäftsmietenden sehr bewusst, hat aber grösste Vorbehalte, über notrechtliche Massnahmen in die Vertragsbeziehungen von Privaten einzugreifen. Zudem sind die Mietverhältnisse im Geschäftsbereich sehr vielfältig. Deshalb würde ein Eingriff, wie er auch immer ausfallen würde, den herrschenden Verhältnissen nicht gerecht.

Stattdessen ruft der Bundesrat alle Akteure, die von dieser herausfordernden Situation betroffen sind – Mieterinnen und Mieter, Vermieterinnen und Vermieter, Immobilienbewirtschafter, Verbände etc. – eindringlich dazu auf, zu konstruktiven und pragmatischen Lösungen Hand zu bieten. Diese Lösungen können und sollen auf die konkrete Situation der betroffenen Mietparteien ausgerichtet werden. Diese können (teilweise) Mietzinserlasse, Stundungen oder vereinbarte Ratenzahlungen oder Kombinationen mit Vertragsverlängerungen etc. umfassen. Dazu braucht es Offenheit, Kreativität und guten Willen. Die gegenwärtige Situation fordert von allen, einen Beitrag zu einer für beide Seiten tragfähigen Lösung zu leisten.
Der Bundesrat hat zudem das WBF beauftragt, zusammen mit dem EFD mit einem Monitoring die Situation im Bereich der Geschäftsmieten zu beobachten und dem Bundesrat bis im Herbst 2020 Bericht zu erstatten.

 

 

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Notkredite und Lockdown: Wie schlägt sich der Bundesrat in der Coronakrise?

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